
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2025
Schüßler Ignee GbR – im Folgenden auch „Vermieter“
Erich-Riehle-Straße 18
97980 Bad Mergentheim
Telefon: +49 7931 9927289
Email: info@ferienhaus-traubentraum.com
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Gudrun Schüßler, André Ignee
§ 1 GELTUNGSBEREICH
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Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Vermieter und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Mieter“) im Zusammenhang mit der mietweisen Überlassung des Ferienhauses „Traubentraum“, Niederstetter Straße 10, 97990 Weikersheim-Laudenbach, einschließlich der hierin enthaltenen Inventar- und Ausstattungsgegenstände sowie etwaiger Nebenleistungen.
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Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
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Die Ausstattung des Mietobjekts umfasst insbesondere, jedoch nicht abschließend: ca. 450 m² Wohnfläche, neun Schlafzimmer, Wohn- und Essbereich, separate Küche, acht Bäder/WCs, Terrasse, Garten, Gewölbekeller. Der Vermieter ist berechtigt, einzelne Ausstattungsgegenstände durch gleichwertige oder höherwertige Gegenstände zu ersetzen, sofern hierdurch der vertraglich geschuldete Standard nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
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Die Buchung kann schriftlich oder über das Online-Buchungssystem erfolgen.
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Bei den Angaben im Online-Buchungssystem handelt es sich lediglich um eine Einladung zum Vertragsangebot. Der Vermieter behält sich vor, ein mieterseitiges Angebot bei Bedarf abzulehnen, siehe §2 Absatz (5).
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Der Mieter gibt nach Auswahl der Mietdauer und Kenntnisnahme der Mietzinsen sowie der Stornierungsbedingungen ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
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Mit der Annahme sichert der Mieter die Richtigkeit seiner Angaben zu und verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen.
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Der Vertrag kommt erst mit Annahme durch den Vermieter zustande. Diese erfolgt durch Buchungsbestätigung.
§ 3 MIETDAUER UND ÜBERGABE
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Die Mietdauer ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
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Die Anreise kann am Anreisetag zwischen frühestens 15 Uhr und spätestens 23 Uhr erfolgen. Bei der Ankunft werden dem Mieter sieben Schlüssel für das Mietobjekt übergeben.
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Die Abreise kann am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen.
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Nach Ende der Mietdauer hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Sämtliche Abfälle und nicht verbrauchten Lebensmittel sind vom Mieter ordnungsgemäß zu entsorgen.
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Bei Verlust der Schlüssel ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters den Austausch der betroffenen Schlösser einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Schlüssel vorzunehmen, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Die Kosten richten sich nach dem nachweislich entstandenen und erforderlichen Aufwand.
§ 4 MIETPREIS
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Alle Preise sind Bruttopreise und beziehen sich nur auf die bei der Buchung angegebenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise des Vermieters.  
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Im Mietpreis sind die zwingend zu erbringenden Nebenleistungen, wie etwa die Endreinigung, enthalten. Verbrauchsabhängige Zusatzleistungen (z. B. Bereitstellung von Feuerholz zu 10,00 € pro Holzregalfach im Wohnzimmer oder Beheizung des Pools in der Zeit vom 01.10. bis 31.03. zu 300,00 €) werden gesondert berechnet, sofern diese in Anspruch genommen werden.
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Die Nutzung des Swimmingpools ist im Zeitraum vom 01.04. bis 30.09. möglich und im Mietpreis enthalten.
§ 5 ZAHLUNGSMODALITÄTEN
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Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises innerhalb von sieben Kalendertagen zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Kalendertage vor Mietbeginn ohne weitere Aufforderung zur Zahlung fällig.
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Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 14 Kalendertage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag unverzüglich in einer Summe zu entrichten.
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Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.
§ 6 KAUTION
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Der Mieter hat eine Sicherheit („Kaution“) in Höhe von 300,00 € zu leisten. Die Kaution ist spätestens bei Übergabe des Mietobjektes in bar oder bis drei Werktage vor Anreise per Überweisung zu entrichten.
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Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes. Der Vermieter ist berechtigt, die Rückzahlung bis zu 14 Kalendertage nach Abreise zurückzuhalten, sofern eine Überprüfung auf etwaige Schäden erforderlich ist.
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Bei allfälligen Schadenersatzansprüchen des Vermieters ist dieser berechtigt, diese Ansprüche aus der Kaution zu befriedigen.
§ 7 RÜCKTRITT VOM VERTRAG & AUFENTHALTSABBRUCH
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Der Mieter kann vor Beginn des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlungen wie folgt:
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49 Tage oder früher vor Anreise: 100 % Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen.
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Bis 35 Tage vor Anreise: 90 % Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen.
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Bis 21 Tage vor Anreise: 80 % Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen.
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Bis 14 Tage vor Anreise: 25 % Rückerstattung der geleisteten Anzahlungen.
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Weniger als 14 Tage vor Anreise: Keine Rückerstattung.
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Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Der Mieter ist berechtigt, einen geeigneten Ersatzmieter zu benennen, der in sämtliche Rechte und Pflichten des Mietvertrages eintritt, sofern der Vermieter diesem Wechsel zustimmt. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
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Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts bleibt der volle Mietzins geschuldet.
§ 8 VERHALTENSREGELN
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Das Rauchen ist im gesamten Innenbereich sowie Garten untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter die Kosten einer Sonderreinigung in Rechnung stellen.
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Der Mieter hat die allgemein geltende Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr einzuhalten und auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
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Türen und Fenster sind bei Abwesenheit sowie bei Sturm oder Regen ordnungsgemäß zu verschließen.
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Für allfällige Schäden, die bei der Benutzung des Pools entstanden sind, wird keine Haftung übernommen.
§ 9 WLAN-NUTZUNG
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Soweit verfügbar, stellt der Vermieter dem Mieter für die Dauer des Aufenthalts unentgeltlich einen WLAN-Zugang zur Verfügung.
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Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich, insbesondere nicht für rechtswidrige Handlungen, zu nutzen.
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Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs beruhen, soweit der Mieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§10 SORGFALTSPFLICHT
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Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und Inventar äußerst pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
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Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter/Verwalter in geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden während der Mietdauer.
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Die Hausordnung, die auch im Mietobjekt aushängt, ist verbindlicher Bestandteil des Mietvertrages.
§ 11 RÜCKTRITT DURCH DEN VERMIETER
Der Vermieter ist berechtigt, bei Eintritt höherer Gewalt oder anderer nicht vom Vermieter verursachten Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Beherbergungsverbote), vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen beschränkt.
§ 12 HAFTUNG DES VERMIETERS
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Der Vermieter haftet für alle schulhaft durch ihn verursachte Schäden aus Verletzungen von Leib, Leben oder Gesundheit im Rahmen des Gesetzes.
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Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Für Betriebsstörungen oder Ausfälle in der Wasser- oder Stromversorgung, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, sowie für Schäden durch höhere Gewalt wird nicht gehaftet.
§ 13 DATENSCHUTZ
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Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Mietvertrages sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der unter www.ferienhaus-traubentraum.com/datenschutzerklärung abrufbaren Datenschutzerklärung enthalten.
§ 14 VERTRAGSÄNDERUNGEN
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
§ 15 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Verwenderin keine Geltung.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

